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Die deutsche Regelung zu aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten

14.09.2020

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf seiner Homepage zum "Mobilitätspaket Teil I: Verbesserung der Sozialgesetzgebung für Berufskraftfahrer ab 20. August 2020" 

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TDas Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf seiner Homepage zum "Mobilitätspaket Teil I: Verbesserung der Sozialgesetzgebung für Berufskraftfahrer ab 20. August 2020" 
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Die deutsche Regelung zu aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten nach der geänderten Verordnung (EG) 561/2006


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf seiner Homepage zum "Mobilitätspaket Teil I: Verbesserung der Sozialgesetzgebung für Berufskraftfahrer ab 20. August 2020" Stellung genommen. Den vollständigen Artikel finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/EN/Articles/StV/mobility-package-part-1-improvement-social-legislation.html).

In Bezug auf die neuen Bestimmungen zu aufeinanderfolgenden verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten in der geänderten Verordnung (EG) 561/2006 hat das BMVI Folgendes erklärt:

“Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr dürfen außerhalb des Mitgliedstaates in dem ihr Unternehmen ihren Sitz hat, zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Dies gilt allerdings unter der Voraussetzung, dass der Fahrer in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einlegt, von denen zwei reguläre wöchentliche Ruhezeiten sein müssen. Die verkürzten Ruhezeiten müssen durch gleichwertige Ruhepausen ausgeglichen werden, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche zu nehmen sind. 

Daher lautet die deutsche Auslegung von Artikel 8 Absatz 6, dass ein Fahrer unter bestimmten Bedingungen zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nehmen kann und der Ausgleich für die reduzierte Ruhezeit im Ganzen vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.

Auswirkung dieser Auslegung für Guretruck/Police-Controller

Die Abteilung "Police Controller" sowie die juristische Abteilung von Guretruck haben beschlossen der Auslegung der deutschen Behörde zu folgen.

Die Abteilung "Police Controller" wird dies entsprechend in dem elektronischen Bußgeldkontrollgerät für die Analyse von Fahrtenschreiberdateien während einer Kontrolle verwenden.

Die juristische Abteilung von Guretruck wird diese Auslegung auch bei der Verteidigung von Verstößen wegen fehlerhafter reduzierter Wochenruhezeiten und/oder Ausgleich für reduzierte wöchentliche Ruhezeiten anwenden.